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+++ JVEG steigt: Neue Dolmetschersätze gelten ab 1. Juni 2025 +++

JVEG-Erhöhung ab Juni 2025: Neue Sätze auch relevant für Schriftdolmetscher nach KHV NRW und Krankenkassen

Zum 1. Juni 2025 treten neue Vergütungssätze gemäß § 9 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in Kraft. Der Stundensatz für Dolmetscher steigt von 85 Euro auf 93 Euro, die Zeilenvergütung für schriftliche Übersetzungen auf 1,95 Euro (bzw. 1,35 Euro bei einfachen Texten). Ziel der Reform ist eine zeitgemäße und gerechtere Vergütung sprachlicher Leistungen im gerichtlichen Kontext.

Die Neuerung wirkt jedoch auch über die Justiz hinaus: Viele Krankenkassen orientieren sich bei der Abrechnung von Schriftdolmetschleistungen am JVEG, insbesondere im Rahmen von Teilhabeleistungen. Darüber hinaus verweist in Nordrhein-Westfalen die Kommunikationshilfeverordnung (KHV NRW) ausdrücklich auf die Sätze des JVEG:


▶ In § 5 Absatz 1 KHV NRW heißt es, "Die Höhe der Vergütung für kommunikationsunterstützende Personen richtet sich nach dem Honorar für Simultandolmetscher gemäß dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fassung".


Die vollständige Verordnung ist hier abrufbar:
SGV Inhalt : Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Kommunikationsunterstützungsverordnung Nordrhein-Westfalen - KHV NRW) (Fn 3) | RECHT.NRW.DE

Mit der JVEG-Erhöhung wird daher auch die Vergütung in Anwendungsfeldern der KHV NRW – etwa in kommunalen Verwaltungsverfahren, bei inklusiver Beratung oder Anhörungen – steigen müssen.