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Welche gesetzliche Grundlagen gibt es?

Schriftdolmetschen ist in Deutschland nach der Kommunikationshilfenverordnung eine dem Gebärdensprachdolmetschen gleichgestellte Kommunikationshilfe. Unter Bezug darauf werden nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und den Landesgleichstellungsgesetzen die gesetzlichen Ansprüche im Kontakt mit Behörden und in Verwaltungsverfahren des Bundes bzw. der einzelnen Ländern geregelt. Aber auch im Bereich der medizinischen Versorgung und im Arbeitsleben ist eine Kostenübernahme gesichert.

Einsatzgebiet Kostenträger gesetzliche Grundlage Vergütungs­grundlage
Arbeitsleben Integrationsamt, Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben SGB IX BIH
Medizin / Gesundheit
(Arztbesuche, Kranken­gymnastik, etc.)
Krankenkasse SGB I, SGB X JVEG
Krankenhaus
(stationärer Aufenthalt ab zwei Tage)
Krankenhaus SGB I, SGB IX, SGB X, BGG JVEG
Gericht Gerichtskasse GVG JVEG
Kommunalbehörde
(Behördengänge, Stadtverwaltung, Kommunal­verwaltung, Jugendamt, etc.)
Land / Kommune / jeweilige Kommunalbehörde KHV KHV
Bundesbehörde (Agentur für Arbeit, Renten­versicherungs­träger, etc.) Bund / jeweilige Bundesbehörde SGB IX JVEG
Schule / Studium
(Elternabende, Elternsprechtage, etc.)
Bezirksregierung SGB XII, BGG KHV
Kultur / private Veranstaltungen (Ausstellungen, Parteitage, etc.) Veranstalter nicht vorhanden nicht vorhanden

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für Schriftdolmetscher?

Der Einsatz von Schriftdolmetschern ist in jeglicher Berufs- und Lebenssituation möglich. Hier finden Sie Informationen zu typischen Einsatzmöglichkeiten.
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Beantragung eines Schriftdolmetschers

Die Beantragung eines Schriftdolmetschers stellt sich oftmals als kompliziert heraus. Wie bei jeder Beantragung sollten diese Hürden allerdings keine Hindernisse darstellen.
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