Was ist Schriftdolmetschen?
Beim Schriftdolmetschen wird das gesprochene Wort von einem Dolmetscher auf einem Laptop mitgeschrieben, so dass der Hörgeschädigte zeitgleich mitlesen kann. Bei größeren Veranstaltungen mit mehreren Hörgeschädigten kann der Text durch einen Beamer auf eine Leinwand übertragen werden. Oftmals sitzt der Schriftdolmetscher in der Nähe des Hörgeschädigten, um auf besondere Ereignisse oder direktes Feedback reagieren zu können. Da es auch Situationen gibt, wo dies nicht erwünscht ist, besteht ebenfalls die Möglichkeit der Übetragung auf mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets, etc.).
Um das gesprochene Wort möglichst wortwörtlich wiederzugeben, bedient sich der Schriftdolmetscher eines Kürzelsystems. Der Hörgeschädigte, welcher parallel mitlesen kann, sieht jedoch unmittelbar einen fertigen Fließtext. Verwendet werden besonders leise Tastaturen, welche zusätzlich auf einem Stativ oder gepolsterten Auflagen platziert werden können. Die Lautstärke wird dadurch weiter reduziert und die Übertragung von Körperschall, welcher von Mikrofonen störend aufgenommen werden kann, minimiert.
Das Schriftdolmetschen nimmt dem Hörgeschädigten den Druck, jedes Wort verstehen zu müssen. In Hinblick auf die Konzentration stellt dies eine Entlastung dar, welche sich besonders bei längeren Gesprächen bemerkbar macht. Ebenfalls wesentlich ist die zusätzliche Sicherheit, welche aus der Anwesenheit eines Schriftdolmetschers hervorgeht. Der Hörgeschädigte hat jederzeit die Möglichkeit Aussagen und Gesprächsinhalte nachzulesen und kann so kontrollieren, ob seine Wahrnehmung dem tatsächlich Gesagten entspricht. Das Schriftdolmetschen eignet sich generell für lautsprachenkompetente Hörgeschädigte.
Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für Schriftdolmetscher?
Der Einsatz von Schriftdolmetschern ist in jeglicher Berufs- und Lebenssituation möglich. Hier finden Sie Informationen zu typischen Einsatzmöglichkeiten.
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Beantragung eines Schriftdolmetschers
Die Beantragung eines Schriftdolmetschers stellt sich oftmals als kompliziert heraus. Wie bei jeder Beantragung sollten diese Hürden allerdings keine Hindernisse darstellen.
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Gesetzliche Grundlagen
Schriftdolmetschen ist in Deutschland nach der Kommunikationshilfenverordnung eine dem Gebärdensprachdolmetschen gleichgestellte Kommunikationshilfe.
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