Wie beantrage ich einen Schriftdolmetscher?
Die Beantragung eines Schriftdolmetschers stellt sich zu Beginn als oftmals kompliziert heraus. Wie bei jeder Beantragung von Kommunikationshilfen sollten diese Hürden allerdings keine Hindernisse darstellen. Wir von den Schriftdolmetschern NRW helfen gerne bei der Beantragung und Kostenübernahme von Schriftdolmetschern. Eine Dinge sollten jedoch immer im Vorfeld abgeklärt werden:
In welcher Lebenssituation wird ein Schriftdolmetscher benötigt?
Der Schriftdolmetscher muss sich im jeweiligen Themenfeld auskennen um eine ausreichende Qualität zu liefern. Vorabinformationen wie teilnehmende Personen, Fachvokabular oder Themenfelder sollten dem Schriftdolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
Für welchen Zeitraum wird ein Schriftdolmetscher benötigt?
Wie bei allen Dolmetschleistungen erbringt der Schriftdolmetscher eine kognitiv anspruchsvolle Leistung. Bei einem Zeitrahmen ab einer Stunde ist es vorgegeben, dass ein zweiter Dolmetscher bestellt werden muss. Dies dient nicht nur zur Sicherstellung einer gleichen Qualität, sondern ebenfalls zur Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Simultandolmetschern.
Wer ist der Kostenträger für den Schriftdolmetscher?
Je nach Einsatz ist der Kostenträger unterschiedlich. Im medizinischen Bereich ist dies meist die jeweilige Krankenkasse. Im beruflichen Kontext sind die Integrationsämter, Integrationsfachdienste oder Hauptfürsorgestellen zuständig.
Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für Schriftdolmetscher?
Der Einsatz von Schriftdolmetschern ist in jeglicher Berufs- und Lebenssituation möglich. Hier finden Sie Informationen zu typischen Einsatzmöglichkeiten.
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Gesetzliche Grundlagen
Schriftdolmetschen ist in Deutschland nach der Kommunikationshilfenverordnung eine dem Gebärdensprachdolmetschen gleichgestellte Kommunikationshilfe.
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